Mohnblume
(Foto: Gabi Faulhaber)

Anträge

Ergänzender Haushaltsantrag zum Haushaltsentwurf 2024: Housing-First Modellprojekte in der Eingliederungshilfe umsetzen

 Antrag DIE LINKE. zum Haushalt 2024, Verbandsversammlung am 20. 3. 2024

Beschlussvorschlag:

Die Verbandsversammlung beauftragt den Verwaltungsausschuss folgenden Ansatz zu erhöhen:
Produktbereich 05 Soziale Leistungen
Produktgruppe 05030 FB SGB IX/XII
Produkt 0503041 Hilfen z.Überwindung bes.soz.Schwierigkeiten
Pos. 17. Transferaufwendungen
Ansatz VA : 50.028.835 Euro
Ansatz DIE LINKE: 55.028.835 Euro

Begründung:

Die Obdachlosigkeit ist in Hessen stark angestiegen: Ende Januar 2023 lebten 22.645 wohnungslose Menschen in Notunterkünften, ein Jahr zuvor waren es noch 12.110. Das entspricht einem Anstieg um 87 Prozent. Gleichzeitig gehen aber die stationären Leistungen im LWV nach 67 SGB XII zurück.

Sicherlich ist in diesem Zusammenhang der Hinweis richtig, dass Obdachlosigkeit und Wohnungslosigkeit nicht gleichzusetzen sind mit einem Anspruch auf Hilfen nach §§ 67 ff. SGB XII und Fallzahlveränderungen der in Notunterkünften untergebrachten Menschen nicht notwendigerweise zu Fallzahlveränderungen im Bereich der Hilfen nach §§ 67 ff. SGB XII führen müssen.
Auch ist zutreffend, dass eklatante Fallzahlensteigerungen auf die Unterbringung von Geflüchteten aus der Ukraine zurückzuführen sind.
Dennoch gibt es mittlerweile einen fachlichen Konsens, dass das derzeitig bestehende Stufenmodell der deutschen Sozialgesetzgebung, in dem ein Umzug zwischen verschiedenen Wohnformen erst nach der Bewältigung verschiedener Problemlagen (Abstinenz etc.) vorgesehen ist, der Beseitigung von Wohnungslosigkeit entgegensteht.

Man geht vom Notquartier zum Übergangswohnen und dann erst in die eigene Wohnung. Viele Menschen schaffen aber die Übergänge nicht. Die deutsche Sozialgesetzgebung arbeitet mit einem Modell der „Wohnfähigkeit“, was bedeutet, dass andere Probleme, die zur Wohnungslosigkeit geführt haben, zuerst behoben werden müssen und erst dann eine Wohnung bezogen werden soll.

Der Leitgedanke von „Housing-First“ beruht im Gegenteil dazu auf der Annahme, dass Wohnen ein Menschenrecht ist und die eigene Wohnung als Schutzraum und Basis für eine erfolgreiche Lebensbewältigung dient. Deswegen sollten zusammen mit der Hessischen Landesregierung und den Kommunen, Modellprojekte beim LWV Hessen eingerichtet werden. Da zu einem solchen Projekt auch genügend Sozialwohnungen gehören, sollte der Ansatz um 5 Millionen Euro erhöht wer-den.

Ergänzender Haushaltsantrag zum Haushaltsentwurf 2024: Einrichtung eines Inklusionskatasters und barrierefreie Öffentlichkeitsarbeit im neuen LWV Blog

Antrag DIE LINKE. zum Haushalt 2024, Verbandsversammlung am 20. 3. 2024

Beschlussvorschlag:

Die Verbandsversammlung beauftragt den Verwaltungsausschuss folgenden Ansatz zu erhöhen:
Produktbereich 01 Innere Verwaltung
Produktgruppe 01010 Zentralverwaltung
Produkt 0101013 StSt Öffentlichkeitsarbeit
Pos 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Ansatz VA: 170.000 Euro
Ansatz DIE LINKE: 200.000 Euro

Begründung:

Im Zeichen der Inklusion wächst die Bedeutung der Öffentlichkeitsarbeit, um den Belangen von Menschen mit Behinderungen in der öffentlichen Debatte Gehör zu verschaffen aber auch, um über das Leistungsspektrum der entsprechenden Einrichtungen zu informieren. Der Landeswohlfahrtsverband Hessen hat beschlossen die Öffentlichkeitsarbeit dahingehend zu verändern, dass die hauseigene Zeitschrift nicht mehr in Papierform, sondern als „Blog“ veröffentlicht werden soll.

Im Rahmen dessen sollte man sich allerdings besondere Gedanken darüber machen, wie man auch Menschen mit Behinderungen erreicht. Entsprechend könnte zumindest ein Teil des Blogs so gestaltet werden, dass er auch für die Betroffenen interessant ist.

Ein Beispiel, wie man Menschen mit Behinderungen in eine Öffentlichkeitsarbeit einbeziehen könnte, ist das Inklusionskataster NRW. Dort werden z.B. inklusive Aktivitäten gelistet. Die Idee des Inklusionskatasters NRW ist, durch Beispiele guter inklusiver Praxisangebote den Trägern und Einrichtungen Anregungen für Ihre Aktivitäten zu geben, die darauf abzielen, ein inklusives Gemeinwesen zu gestalten.
Auf der Internetseite werden Inklusionsprojekte, Inklusionsbetriebe und kommunale Planungsprozesse aus Nordrhein-Westfalen vorgestellt. Man kann sich ansehen, wie Inklusion bereits erfolgreich umgesetzt wird und die ein oder andere Idee übernehmen. Zu jeder inklusiven Aktivität finden Sie auch Kontaktdaten eines Ansprechpartners oder einer Ansprechpartnerin, so dass man sich bei Bedarf mit anderen Engagierten vernetzen kann.

Ein solches Projekt sollte Teil der neuen Öffentlichkeitsarbeit des LWV Hessen sein:
Mit einer konkreten Ausrichtung auf Menschen mit Behinderungen, die so Freizeitangebote, Kontakte etc. finden. Barrierefrei aufgearbeitet würde dies Teil einer Sozialraumstrategie sein.

Ergänzender Haushaltsantrag zum Haushaltsentwurf 2024: Verbesserung der Darstellung des Haushalts durch offene Dateiformate, grafische Unterstützung und vertiefende Kenn- und Zielzahlen

Antrag DIE LINKE. zum Haushalt 2024, Verbandsversammlung am 20. 3. 2024

Beschlussvorschlag:

Die Verbandsversammlung beauftragt den Verwaltungsausschuss folgenden Ansatz zu erhöhen:
Produktbereich 01 Innere Verwaltung
Produktgruppe 01010 Zentralverwaltung
Produkt 0101018 FB Finanzen
Position 13: Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Ansatz VA: 82.350 Euro
Neuer Ansatz die LINKE: 122.350 Euro

Begründung:

Die zentrale Aufgabe eines Parlaments ist die Aufstellung und Debatte des jährlichen Haushalts. Dieser essentielle politische Prozess entscheidet, welche Leistungen bereit oder nicht bereitgestellt werden können. Haushaltsdaten müssen per Gesetz veröffentlicht werden.

Leider ist dabei das Format nicht vorgeschrieben, was dazu führt, dass ein Haushaltsentwurf in der Regel im tausendseitigen pdf-Format auf die Webseite gestellt wird. Dadurch bleibt ein wesentlicher Aspekt der politischen Arbeit für viele verschlossen, weil eine visualisierte Darstellung fehlt . Wie viel Geld der Landeswohlfahrtsverband wofür ausgibt, sollte aber im Detail auch für Laien oder Kreis- und Stadtverordnete ersichtlich sein.

Durch Visualisierung/grafische Darstellungen, sowie offene Dateiformate könnte der Haushalt des LWV besser zugänglich gemacht werden. Darüber hinaus können durch Visualisierung Informationen ausgewertet und ins Verhältnis zu anderen Daten gesetzt werden. Das Ziel sollte sein, Haushalte verständlicher und - möglichst barrierefrei - zugänglich zu machen.So könnten nicht nur Kommunal- und Landespolitiker:innen oder interessierte sozial Engagierte, sondern auch Menschen, die in der Eingliederungshilfe sind, die Daten besser durchschauen.

Das Verständnis und die Vergleichbarkeit der Daten würde durch Relationen, aber auch Zielsetzungen und Kennzahlen verbessert.Wie im Haushalt auf Seite 45 dargestellt, verpflichtet § 10 Abs. 3 der GemHVO, dass in den Teilhaushalten produktorientierte Ziele unter Berücksichtigung des einsetzbaren Ressourcenaufkommens und des voraussichtlichen Ressourcenverbrauchs sowie Kennzahlen zur Zielerreichung bestimmt werden sollen. Diese Ziele und Kennzahlen bilden die Grundlage für die Erfolgskontrolle und Steuerung der Haushaltswirtschaft und sind in die Berichterstattung nach § 28 GemHVO ein-zubeziehen. Die Kennzahlen und Ziele des LWVs sind jedoch nach wie vor unkonkret.

Bei Zielgrößen wird z. B. lediglich formuliert: Bei den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben steigt gegenüber dem Vorjahr die Zahl der behinderten Menschen - für die eine betriebsintegrierte Beschäftigung (BiB) realisiert wird - an. 110 zusätzliche BiB sind realisiert. (Bezugsgröße: Ergebnis 31.12.2023)
Das ist kein klar formuliertes Ziel, sondern die Darstellung dessen, was bereits erreicht wurde. Hier sollte klarer formuliert werden, welche Zielgrößen man erreichen möchte. Durch eine höhere Transparenz und die Setzung von Zielen in der Eingliederungshilfe erhoffen wir uns mehr politische Beteiligung, ein besseres Politikverständnis und einen verbesserten politischen Dialog. Zudem können alle, ob Bürger:innen, Journalist:innen, oder die Wissenschaft die Daten analysieren und für öffentliche Rechenschaftslegung nutzen.Für die Umgestaltung der Haushaltskonzeption veranschlagt die Linke zunächst 60.000 Euro.Haushalte, die teilweise dieses Konzept umgesetzt haben, findet man z.B. hier:https://offenerhaushalt.at/gemeinde/kumberghttp://be.budget.opendata.ch/https://www.marburg-biedenkopf.de/politik_und_gremien/haushalt/haushalt.phpgez. 

Housing First Modellprojekte in der Obdachlosenhilfe in Hessen umsetzen

Antrag DIE LINKE. an die Verbandsversammlung vom 13. 12. 2023

Beschlussvorschlag:

Die Verbandsversammlung möge beschließen:
Der Verwaltungsausschuss wird gebeten, zu prüfen, ob in Kooperation mit Kommunen, Städten und dem hessischen Sozialministerium, Modellprojekte zu dem Konzept „Housing First“ in der hessischen Obdachlosenhilfe umsetzbar sind.

Der Verwaltungsausschuss wird gebeten, bei der Sozialwohnraumstrategie des Landeswohlfahrtsverbands Hessen das „Housing-First“ Konzept mit einzubeziehen.

Der Verwaltungsausschuss wird gebeten, eine Fachtagung zur Umsetzbarkeit des „Housing-First-Konzepts“ in Hessen zu veranstalten.

Begründung:

Die Grundidee von „Housing First“ entstand in den 1990er Jahren in den USA und wird seit 2008 erfolgreich in Finnland umgesetzt.Auch in New York, Dänemark und Schottland gibt es vergleichbare Ansätze, die jedoch in der Umsetzung nicht ganz so erfolgreich sind und oft keine langfristige Finanzierung haben.

In Deutschland gibt es in verschiedenen Städten Modellprojekte: u.a. wird der Ansatz seit Oktober 2018 in Berlin angewandt. Auch Bremen, Hamburg und Düsseldorf haben „Housing-First-Konzepte“ etabliert.

Der Leitgedanke von „Housing First“ beruht auf der Annahme, dass Wohnen ein Menschenrecht ist und die eigene Wohnung als Schutzraum und Basis für eine erfolgreiche Lebensbewältigung dient.

Dem steht das derzeitig bestehende Stufenmodell der deutschen Sozialgesetzgebung entgegen, in dem ein Umzug zwischen verschiedenen Wohnformen erst nach der Bewältigung verschiedener Problemlagen (Abstinenz etc.) vorgesehen ist.

Man geht vom Notquartier zum Übergangswohnen und dann erst in die eigene Wohnung. Viele Menschen schaffen aber die Übergänge nicht. Die deutsche Sozialgesetzgebung arbeitet mit einem Modell der „Wohnfähigkeit“, was bedeutet, dass andere Probleme, die zur Wohnungslosigkeit geführt haben, zuerst behoben werden müssen und erst dann eine Wohnung bezogen werden soll.

Im Unterschied dazu, müssen sich die Obdachlosen im Rahmen von „Housing First“ nicht durch verschiedene Ebenen der Unterbringungsformen für unabhängige und dauerhafte Wohnungen „qualifizieren“, sondern können direkt in eine „eigene“ Wohnung ziehen.
Die Unterstützung wird bedarfsgerecht in der eigenen Wohnung kontinuierlich angeboten.
Zudem wird auch keine Abstinenz von Alkohol oder anderen Substanzen als Voraussetzung verlangt. Unterstützung und Programme können in Anspruch genommen werden, sind aber nicht verpflichtend.

Der Ansatz basiert darauf, dass eine obdachlose Person oder Familie als Erstes und Wichtigstes eine stabile Unterkunft braucht und andere Angelegenheiten erst danach angegangen werden können, da die Sicherheit und Stabilität einer eigenen Wohnung die notwendige Grundlage dar-stellt.Die konsequenteste Umsetzung des Ansatzes wurde bislang in Finnland erreicht:Seit Einführung von "Housing First" hat Finnland die Obdachlosigkeit mehr als halbiert, von 8260 im Jahr 2008 auf 3686 Obdachlose im Jahr 2022.

Das finnische Konzept sieht vor, möglichst jedem finnischem Obdachlosen bedingungslos eine Wohnung zur Verfügung zu stellen.
Helsinki ist einige der wenigen europäischen Großstädte, in denen es kaum noch Obdachlosigkeit gibt. Das finnische System ist nach der Anlauffinanzierung sogar wesentlich kostengünstiger, die jährliche Ersparnis wird mit 15.000 Euro pro Fall beziffert.

 

Literatur zur Thematik:Finnland:https://the-atlas.com/projects/finland-housing-first-homelessnessHousing First: Combatting Long-Term Homelessness in Finlandhttps://academic.oup.com/book/44441/chapter/376664562Finnish but not yet Finished – Successes and Challenges of Housing First in Finlandhttps://www.feantsaresearch.org/public/user/Observatory/2021/EJH_15-3/EJH_15-3_A5_v02.pdfAndere Modellprojekte:New York:https://www.humanplan.nyc/housing-firsthttps://comptroller.nyc.gov/reports/housing-first/Schottland:https://www.gov.scot/collections/housing-first-publications/Modellprojekte in Deutschland:https://vringstreff.de/wohnen-housing-first/fuer-wen-eignet-sich-das-projekt/https://housingfirst.berlin/evaluation/HousingFirst_Evaluationsendbericht_2021.pdfhttps://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Housing-First-Neues-Hilfsangebot-fuer-Wohnungslose-in-Hamburg,obdachlose490.htmlhttps://www.fiftyfifty-galerie.de/projekte/8647/housing-first-dsseldorf-e-vhttps://housing-first-bremen.de

Inflationsausgleich für soziale Träger gewährleisten

Antrag DIE LINKE. an die Verbandsversammlung am 5. Juli 2023

Beschlussvorschlag:

Die Verbandsversammlung möge beschließen:

Die hessische Landesregierung wird aufgefordert, für alle kommunal finanzierten sozialen Einrichtungen und bislang durch Bundes- und Landesprogramme nicht erfassten Einrichtungen der Eingliederungshilfe einen „Sozialen Hilfsfonds Energie“ aufzulegen.

Der Verwaltungsausschuss wird gebeten, ein Bericht vorzulegen, welche sozialen Träger und Einrichtungen der Eingliederungshilfe bisher und in welcher Höhe von den Energiekostenhilfen der Bundes- und Landesregierung profitieren konnten (Gaspreisbremse, „Hessen steht zusammen“, „Hilfsfonds soziale Dienstleister“) und in welchen Bereichen diese Hilfen noch unzureichend greifen.

Der Verwaltungsausschuss wird gebeten zu prüfen, ob einen Inflationsausgleich für soziale Träger über eine pauschalisierte Anhebung der Entgelte mit nachträglicher Spitzabrechnung möglich ist.

Der Verwaltungsauschuss wird gebeten zu prüfen, ob die KDU (§ 42a Absatz 5 und Paragraph 45a SGB 12) in Städten und Kommunen angepasst werden muss, so dass die steigenden Energiekosten beim Wohnen im Rahmen der Grundsicherung tatsächlich übernommen werden und nicht immer weiter in die Eingliederungshilfe verlagert werden.

Begründung:

Es gibt zwar mittlerweile viele Programme auf Bundes- und Landesebene, die den steigenden Energiepreisen entgegen wirken sollen, allerdings umfassen sie weder alle kommunalen sozialen Vereine noch Träger und Einrichtungen der Eingliederungshilfe.

Außerdem werden die Energiepreissteigerungen, entgegen den Erwartungen der Politik, die Mehrheit der sozialen Einrichtungen erst Ende 2023 mit voller Wucht treffen. Dies ergab unter anderem eine Umfrage der hessischen Diakonie, die der Landesverband im Februar bei seinen Mitgliedern durchgeführt hat. Demnach waren lediglich ein Viertel der Teilnehmenden bisher von einer Energiepreiserhöhung betroffen. Drei Viertel der Teilnehmenden gaben an, dass bei ihnen erst Ende 2023 eine Erhöhung ansteht, da erst dann die langfristigen Verträge auslaufen.
Die Untersuchung hat weiterhin ergeben, dass Kostensteigerungen von durchschnittlich 300 Prozent (das ist das 3-fache der derzeitigen Kosten) beim Strom und ca. 400 Prozent (das 4-fache) beim Gas möglich sind, bevor die Preisbremsen greifen.

In der Praxis hilft auch die Möglichkeit bei unvorhergesehenen wesentlichen Änderungen der Annahmen auch bei laufenden Leistungsvereinbarung nachzuverhandeln (§127 Absatz 3 SGB 9) über die beschriebene Finanzierungslücken kurzfristig nicht hinweg.

Dies gilt für alle Angebote der Eingliederungshilfe, die - wie besondere Wohnformen - von den erheblichen Preissteigerung durch Inflation und Energiekosten betroffen sind. Denn diese Verhandlungslösung ist in der Praxis langwierig, schwierig und in Anbetracht personeller Ressourcen kleinerer Träger und Einrichtungen nicht immer umsetzbar.

Auch in Bezug auf die KdU und besondere Wohnformen (§ 42a Absatz 5 und § 45a SGB 12 ) müsste es möglich sein, diese so anzupassen, dass die steigenden Energiekosten beim Wohnen im Rahmen der Grundsicherung grundsätzlich übernommen werden und realistisch sind und nicht fachfremd immer weiter in die Eingliederungshilfe verlagert werden.
Insbesondere bei Neuanmietungen müsste hier eine Lösung gedunden werden, da die Kosten der Unterkunft - insbesondere für barrrierefreie Wohnungen - völlig unrealistisch geworden sind.

Wir trauern:

... um unseren Fraktionsvoritzenden
Wolfgang Schrank

250 Wolfgang Schrank 

Der überraschende Tod unseres Fraktionsvorsitzenden Wolfgang Schrank macht uns sehr traurig. Seine Kompetenz, sein Optimismus und sein Einsatz für soziale Gerechtigkeit motivierte uns in unserer Arbeit im Landeswohlfahrtsverband. Wolfgang Schrank wird uns sehr fehlen!

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